Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Seit vielen Jahren ist Kerstin Held für gesetzliche Lösungen und Sicherheiten für Pflegekinder mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen im Einsatz. Seit 2011 ist sie im Vorstand des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V., seit 2014 als dessen Vorsitzende.
Über den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflege- und Adoptiveltern, die zweifach benachteiligten Kindern ein familiäres Zuhause geben – Kindern, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können und die gleichzeitig eine Behinderung oder eine chronische Krankheit haben oder besonders herausfordernde Verhaltensweisen zeigen.
Der BbP ist die einzige Selbsthilfeorganisation im Bereich Pflegekinderhilfe, die Kinder mit Behinderung in den Mittelpunkt stellt. In derzeit (2020) rund 550 Mitgliedsfamilien aus allen Bundesländern leben weit über 1.000 Pflegekinder. Als politische Lobby sieht sich der BbP allen Familien verpflichtet, die ein Kind mit besonderem Bedarf aufgenommen haben.
Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Verbandes ist die bundesweite Vermittlungshilfe: Der BbP unterstützt Jugend- und Sozialämter darin, spezialisierte Pflegestellen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu finden.
Ziele der Verbandsarbeit sind die Gewinnung weiterer Pflege- und Adoptivfamilien, der Austausch untereinander, Information, Beratung, Fortbildung, Freizeiten, Vernetzung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ein Hindernis und somit zugleich eine große Herausforderung der Verbandsarbeit ist die bis heute fehlende Ausgestaltung einer gesetzlichen Grundlage für Pflegekinder mit Behinderung.
Häufig werden diese Kinder in Heimen untergebracht oder müssen sogar auf Klinikstationen bleiben, weil Ämtern die Möglichkeit, eine Pflegefamilie zu finden, entweder nicht bekannt ist oder zu aufwändig erscheint – dabei sind Pflegefamilien nicht nur die kostengünstigere, sondern für die Entwicklung der Kinder sehr häufig auch die bedarfsgerechtere Alternative. Hier besteht nicht nur Aufklärungsbedarf, sondern auch die Notwendigkeit konkreter gesetzlicher Regelung. Deshalb lautet die Forderung im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention:
Jedes Kind hat das Recht auf eine Familie!
Bislang sind Pflegeverhältnisse für Kinder mit Behinderung eher die Ausnahme. Weder das Recht auf Unterbringung in einer Pflegefamilie noch die bedarfsgerechte Ausstattung einer Pflegestelle sind verbindlich geregelt. Von daher ist derzeit jede Vermittlung eine Einzelfallentscheidung, die verhandelt werden muss. Jede Pflegefamilie braucht aber von der Vermittlung bis zur Aufnahme und während der gesamten Betreuungszeit die finanzielle und informative Unterstützung, die dem Bedarf des Kindes angemessen ist.
Hier besteht großer Bedarf für intensives politisches Engagement.
Text: Gerhard Schindler (Öffentlichkeitsbeauftragter BbP e.V.)